Häufig gestellte Fragen
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Wie beantrage ich den Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse bei Ernährungstherapie nach § 43 SGB V?
- Nehmen Sie vorab bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um sich nach den Bezuschussungsmodalitäten zu erkundigen.
- Bitten Sie Ihren Arzt, die Notwendigkeitsbescheinigung (aus unserem Downloadbereich) auszufüllen.
- Beim Erstgespräch/Anamnese bringen Sie diese mit.
- Vor Ort erstelle ich einen Kostenvoranschlag für ihre Krankenkasse. Er enthält die gesamten Kosten für die Beratung (Anamnese + 4 Folgeberatungen).
- Sie senden das Original der Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag an die Krankenkasse und warten auf deren Rückmeldung.
- Sie nehmen meine Ernährungsberatung/Leistungen in Anspruch und zahlen die von mir gestellte Rechnung.
- Sie stellen bei Ihrer Kasse unter Vorlage der Rechnung und dem Zahlungsnachweis den Antrag auf Bezuschussung/Rückerstattung unter Angabe Ihrer Kontoverbindung.
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Kann man für die Ernährungstherapie einen Zuschuss von der privaten Krankenversicherung bekommen?
Es ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, je nachdem, was für einen Vertrag Sie als Privatversicherter abgeschlossen haben. Ich bitte Sie, vorab Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um sich nach den Bezuschussungsmodalitäten zu erkundigen.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Ernährungstherapie, Ernährungsberatung und wie wirkt sich das auf den Krankenkassenzuschuss aus?
Eine Ernährungstherapie richtet sich an Personen mit ernährungsbedingten Erkrankungen, sowie Erkrankungen die eine spezielle Ernährungsumstellung erfordern. Sie wird mit einer ärztlichen Verordnung (Notwendigkeitsbescheinigung) von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Eine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Personen zur Vorbeugung von Erkrankungen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst. In sich selbst zu investieren ist aber das Beste, was man tun kann.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Diätassistenten und einem Ernährungsberater?
Ernährungsberater ist in Deutschland keine geschützte Bezeichnung, jeder darf sich so nennen. Bei den meisten ist die fachliche Qualifikation weder durchschaubar noch ausreichend vorhanden. Diätassistententen arbeiten nach wissenschaftlichen Standards und Leitlinien. Sie müssen sich nach Berufsgesetz regelmäßig fortbilden und Richtlinien einhalten.
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Geht eine Ernährungsberatung/Ernährungsumstellung mit vielen Verboten einher, ist es eine große Umstellung im Alltag?
Nein, die Ernährungsberatung/Ernährungsumstellung ist sehr individuell auf Ihre Situation abgestimmt und die Empfehlungen sind alltagstauglich und gut umzusetzen. Es gibt keine Verbote, nur eine Einschränkung im Sinne einer flexiblen Kontrolle.
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Ich komme nicht aus Oldenburg oder der Umgebung, kann ich trotzdem eine Beratung bei Ihnen buchen?
Ja, die Ernährungsberatung kann statt vor Ort, auch auf Wunsch in Form einer Online- Beratung oder telefonischen Beratung erfolgen.
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Braucht man für die Beratung eine Überweisung vom Arzt?
Nein, für die Beratung können wir jederzeit einen Starttermin vereinbaren. Nur um einen Kostenzuschuss bei einer Ernährungstherapie von der gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen, brauchen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
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Wie viel kostet eine Beratung?
Ich biete die Ernährungsberatung/Ernährungstherapie nur in Paketen an.
Mein Stundensatz beträgt darin: 90 bis 120 € (60 Min) Ich habe verschiedene Angebote, je nachdem ob ihnen Flexibilität wichtig ist
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Gibt es auch Gutscheine für die Ernährungsberatung?
Ja sehr gerne erstellen wir ein außergewöhnliches Geschenk für Ihre Familie, Verwandte, den Freundeskreis, Arbeitskollegen.