Investition
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Ernährungstherapie mit einer Ärztlichen Verordnung
(nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit.)
Die Ernährungstherapie mit einer ärztlichen Verordnung (Notwendigkeitsbescheinigung) wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Diese Verordnung wird bei Ernährungsbedingten Erkrankungen, sowie Erkrankungen die eine spezielle Ernährungsumstellung erfordern von ihrem Arzt ausgestellt. Es beinhaltet die Erstberatung/Anamnese (60 min), mit dem erstellen einer Ernährungsdiagnose, Planung der Ernährungsumstellung, sowie die Einführung eines Ernährungstagebuchs und Ernährungsplan. 4 Folgeberatungen (je 60 min) bei denen die Ernährungsempfehlungen, Ernährungstagebuch besprochen und offene Fragen geklärt werden.
Ernährungsberatung ohne eine Ärztliche Verordnung
Eine Ernährungsberatung zur Vorbeugung von Erkrankungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst. In sich selbst zu Investieren ist, das beste was man tun kann.
- Vegetarische/Vegane Ernährung
- Sporternährung
- Ernährung für bestimmte Personengruppen:
- Schwangere/Stillende, Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren
- Bei bestimmten Ernährungsformen/Ernährungstrends
**alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer